Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Grundschule: Übergang in weiterführende Schule ("Orientierungsstufe")

    Die Orientierungsstufe dient dazu herauszufinden, ob die Schülerinnen oder Schüller voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten können.

    Beschreibung

    Ihr Kind besucht die vierte Klasse der Grundschule. Sie müssen nach Erhalt des Entwicklungsberichtes wählen, welche Schule Ihre Tochter beziehungsweise Ihr Sohn zukünftig besuchen soll.
    Schleswig-Holstein bietet die Möglichkeit zum Besuch einer Gemeinschaftsschule oder eines Gymnasiums.
    In den Gymnasien sind die Jahrgangsstufen 5 und 6 als Orientierungsstufe gestaltet. Ziel der Orientierungsstufe ist es, die Kinder zu fördern und zu fordern und zu ermitteln, ob die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten kann.
    Gemeinschaftsschulen haben keine Orientierungsstufe - diese Schulen sind geprägt von längerem gemeinsamen Lernen und individueller Förderung. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden und auch über die Jahrgangsstufe 6 hinaus weitgehend gemeinsam unterrichtet werden.

    Hinweise für Neumünster: Grundschule OS

    • Sie möchten eine Schule in Ihrer Nähe finden? Eine interaktive Karte zeigt alle Schulen in der Stadt Neumünster, farblich markiert nach Schulart. Per Klick auf den Pin erhalten Sie weitere Infos zur jeweiligen Schule.
      Gehen Sie dazu einfach auf die Seite "Schulen in NMS".

    • Sie möchten eine Schule in Ihrer Nähe finden? Eine interaktive Karte zeigt alle Schulen in der Stadt Neumünster, farblich markiert nach Schulart. Per Klick auf den Pin erhalten Sie weitere Infos zur jeweiligen Schule.
      Gehen Sie dazu einfach auf die Seite "Schulen in NMS".

    Ansprechpartner

    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunswiker Straße 16-22

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
    • Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO),
    • Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jährlich erscheint eine aktualisierte Informationsbroschüre „Welche Schule für mein Kind“, die an alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 verteilt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020