Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Ansprechpartner
II.2 Sachgebiet Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Verwaltung ist für Sie nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen online einen Termin. Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@amtsiek.de
Kontaktperson
Frau Lange
Telefon Festnetz: 04107 8893-224
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein