Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal - Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder Termine nach Absprache Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein