Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung
Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Ansprechpartner
Amt Südtondern - Ordnung, Gewerbe und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein