Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.3 Verkehr / Bußgelder
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
ÖPV - Bus - Haltestelle: "Bahnweg/Inselverwaltung"
Bus: Linie: 4
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stichwörter
Ruhender Verkehr, Straßenverkehr, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Verkehr
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein