Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Zuständigkeit
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Ansprechpartner
Abteilung für Gebäude und Liegenschaftsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Abteilungsleitung: Klees, Dorit Sprechzeiten Montag  09.00 - 12.00 Uhr  Dienstag  09.00 - 12.00 Uhr  14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch  09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag  09.00 - 12.00 Uhr Freitag  09.00 - 12.00 Uhr Die Abteilung in Kürze Die Abteilung für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement ist für die technische Unterhaltung und Sicherheit aller kreiseigenen Liegenschaften und ihrer technischen Infrastrukturen zuständig und stellt deren betriebliche Abläufe sicher. In ihrer Bauherrenfunktion ist sie zudem für alle Sanierungs-, Erweiterungs-, Um- und Neubauprojekte des Kreises Plön zuständig. Zudem ist die Abteilung für den gesamten verwaltungsinternen Betrieb und die kaufmännische Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Liegenschaften zuständig. Auch die Verwaltung der Kreisstraßen wird von der Abteilung betreut.  Zu den Sachgebieten... »  Kaufm. Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung »  Techn. Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung Zu den Dokumenten...
Kontakt
E-Mail: dorit.klees@kreis-ploen.de
Amt Probstei - HTL Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Rathaus Schönberg
Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
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Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
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Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80
Gebühren: nein
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Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Lieferanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Rathaus Schönberg
Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Öffnungszeiten
Rathaus Schönberg: Mo. 08:00 -12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Rathaus Laboe: Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +43 4344 306-1420(Ansprechperson HTL Verwaltung)
E-Mail: htl-verwaltung@amt-probstei.de
Bankverbindung
Amtskasse Probstei
Empfänger: Amtskasse Probstei
IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Stichwörter
Grundbuch für stadteigene Grundstücke, Grundstück, Grundstücke, Grundstücksankauf, Grundstückseigentümer, Grundstückserwerb, Grundstückskauf, Grundstücksunterhaltung, Kataster stadteigene Grundstücke, Liegenschaften, Liegenschaftsverwalten, Liegenschaften, Pachtgrundstücke
Hinweise (Besonderheiten)
Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Liegenschaften, Gewerbegrundstücke