Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Zuständigkeit
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Abteilung für Gebäude und Liegenschaftsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: dorit.klees@kreis-ploen.de
Internet
Amt Probstei - HTL Verwaltung
Adresse
Lieferanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +43 4344 306-1420(Ansprechperson HTL Verwaltung)
Fax: +49 4344 306-1603
E-Mail: htl-verwaltung@amt-probstei.de
Kontaktperson
Frau Michaela Büll (Sachbearbeiterin HTL Verwaltung)
Frau Eva Kühlhorn (Sachbearbeiterin HTL Verwaltung)
Frau Katharina Dose (Sachbearbeiterin HTL Verwaltung)
Frau Melanie Petrowski (Sachbearbeiterin HTL Verwaltung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1423
Frau Jannica Sawierucha (Sachbearbeiterin HTL Verwaltung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1424
Frau Andrea Johansson (Sachbearbeiterin HTL Verwaltung)
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Probstei
Empfänger: Amtskasse Probstei
IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Stichwörter
Grundbuch für stadteigene Grundstücke, Grundstück, Grundstücke, Grundstücksankauf, Grundstückseigentümer, Grundstückserwerb, Grundstückskauf, Grundstücksunterhaltung, Kataster stadteigene Grundstücke, Liegenschaften, Liegenschaftsverwalten, Liegenschaften, Pachtgrundstücke
Hinweise (Besonderheiten)
Die sogenannten "Fiskuserbschaften" beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gewerbegrundstücke, Liegenschaften