Verkauf / Versteigerung landeseigener oder kommunaler Grundstücke, Immobilien
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Zuständigkeit
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Ansprechpartner
Fachdienst Grundstücks- und Gebäudeservice - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 4521 788-96665
Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)
E-Mail: grundstueck.gebaeude@kreis-oh.de
Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
* Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr * geschlossen * Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr * Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4562 69210
Fax: 04562 69-258
Telefon Festnetz: +49 4562 69208
Telefon Festnetz: +49 4562 69239
E-Mail: kaemmerei@groemitz.landsh.de
Kontaktperson
Herr Matthias Bosch
Telefon Festnetz: +49 4562 69247
E-Mail: m.bosch@groemitz.landsh.de
Frau Antje Boye
Telefon Festnetz: +49 4562 69210
E-Mail: a.boye@groemitz.landsh.de
Herr Jörg Lehnert
Telefon Festnetz: +49 4562 69208
E-Mail: j.lehnert@groemitz.landsh.de
Frau Nicole Zuszek
Telefon Festnetz: +49 4562 69219
E-Mail: n.zuszek@groemitz.landsh.de
Frau Hilke Hopp
Telefon Festnetz: +49 4562 69238
E-Mail: h.hopp@groemitz.landsh.de
Frau Liesa Hinz
Telefon Festnetz: +49 4562 69239
E-Mail: L.Hinz@groemitz.landsh.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Die sogenannten "Fiskuserbschaften" beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Liegenschaften, Gewerbegrundstücke