Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf

    Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf

    Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.

    Beschreibung

    Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.

    Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.

    Zuständigkeit

    Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:

    • im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
    • im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

    Ansprechpartner

    Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Speckenbeker Weg 133

    24113 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-8800

    Fax: +49 431 988-8890

    E-Mail: poststelle@dlzp.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzministerium

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 64

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 7127

    24171 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-4172

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@fimi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich II - Bauen und Ortsentwicklung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1126

    25731 Heide

    Hausanschrift

    Kirchspielsweg 6

    25746 Heide

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 481 605-0

    Fax: +49 481 605-70

    E-Mail: info@amt-heider-umland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amtskasse Heider Umland

    Empfänger: Amtskasse Heider Umland

    IBAN: DE47 2145 0000 0031 0001 28

    BIC: NOLADE21RDB

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelholstein

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die sogenannten "Fiskuserbschaften" beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Gewerbegrundstücke, Liegenschaften

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de