Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf

    Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben

    Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.

    Beschreibung

    Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.

    Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.

    Hinweise für Lübeck: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

    Aktuelle Bekanntmachungen des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften finden Sie unter bekanntmachungen.luebeck.de

    Die Hansestadt Lübeck bietet Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau entsprechend der Verbilligungsrichtlinie an.

    Aktuelle Bekanntmachungen des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften finden Sie unter bekanntmachungen.luebeck.de

    Die Hansestadt Lübeck bietet Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau entsprechend der Verbilligungsrichtlinie an.

    Zuständigkeit

    Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:

    • im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
    • im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

    Hinweise für Lübeck: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken


    Lübeck West ( St.Jürgen, Strecknitz, Blankensee, Wulfsdorf, Beidendorf, Krummesse, Kronsforde, Niederbüssau, Vorrade, Schiereichenkoppel, Oberbüssau, Niendorf/Moorgarten, Reecke, Genin, Moisling, Buntekuh, St.Lorenz Nord und Süd, Gr. Steinrade/Schönböcken, Falkenfeld/Vorwerk, Dornbreite)

    Lübeck Ost ( Innenstadt, Marli/Brandenbaum, Eichholz, St.Gertrud, Karlshof, Israelsdorf, Gothmund, Schlutup, Kücknitz, Dänischburg, Siems, Herrenwyk, Dummersdorf, Roter Hahn, Pöppendorf, Ivendorf, Travemünde, Priwall, Brodten)


    Wenn Sie ein städtisches Erbbaurechtsgrundstück kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an das Erbbaurechtsmanagement unter

    Telefon: 122-2308 / -2325 / -2344


    Lübeck West ( St.Jürgen, Strecknitz, Blankensee, Wulfsdorf, Beidendorf, Krummesse, Kronsforde, Niederbüssau, Vorrade, Schiereichenkoppel, Oberbüssau, Niendorf/Moorgarten, Reecke, Genin, Moisling, Buntekuh, St.Lorenz Nord und Süd, Gr. Steinrade/Schönböcken, Falkenfeld/Vorwerk, Dornbreite)

    Lübeck Ost ( Innenstadt, Marli/Brandenbaum, Eichholz, St.Gertrud, Karlshof, Israelsdorf, Gothmund, Schlutup, Kücknitz, Dänischburg, Siems, Herrenwyk, Dummersdorf, Roter Hahn, Pöppendorf, Ivendorf, Travemünde, Priwall, Brodten)


    Wenn Sie ein städtisches Erbbaurechtsgrundstück kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an das Erbbaurechtsmanagement unter

    Telefon: 122-2308 / -2325 / -2344

    Ansprechpartner

    Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck West

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischstraße 1-3

    23552 Lübeck

    2. OG

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: liegenschaften@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Stichwörter

    Ankauf, Gebäude, Gebäudeankauf, Grundstücke, Grundstücksankauf, Grundstückserwerb, Lübeck, Nutzung, Stadt, Vergabe

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2018

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischstraße 1-3

    23552 Lübeck

    2. OG

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: liegenschaften@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Formulare

    Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke

    Stichwörter

    Ankauf, Gebäude, Gebäudeankauf, Grundstücke, Grundstücksankauf, Grundstückserwerb, Lübeck, Nutzung, Stadt, Vergabe

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2018

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Speckenbeker Weg 133

    24113 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-8800

    Fax: +49 431 988-8890

    E-Mail: poststelle@dlzp.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Finanzministerium

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 64

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 7127

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-4172

    E-Mail: poststelle@fimi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Gewerbegrundstücke, Liegenschaften

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020