Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Hinweise für Lübeck: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
Aktuelle Bekanntmachungen des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften finden Sie unter bekanntmachungen.luebeck.de
Die Hansestadt Lübeck bietet Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau entsprechend der Verbilligungsrichtlinie an.
Aktuelle Bekanntmachungen des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften finden Sie unter bekanntmachungen.luebeck.de
Die Hansestadt Lübeck bietet Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau entsprechend der Verbilligungsrichtlinie an.
Zuständigkeit
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Hinweise für Lübeck: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
Lübeck West ( St.Jürgen, Strecknitz, Blankensee, Wulfsdorf, Beidendorf, Krummesse, Kronsforde, Niederbüssau, Vorrade, Schiereichenkoppel, Oberbüssau, Niendorf/Moorgarten, Reecke, Genin, Moisling, Buntekuh, St.Lorenz Nord und Süd, Gr. Steinrade/Schönböcken, Falkenfeld/Vorwerk, Dornbreite)
Lübeck Ost ( Innenstadt, Marli/Brandenbaum, Eichholz, St.Gertrud, Karlshof, Israelsdorf, Gothmund, Schlutup, Kücknitz, Dänischburg, Siems, Herrenwyk, Dummersdorf, Roter Hahn, Pöppendorf, Ivendorf, Travemünde, Priwall, Brodten)
Wenn Sie ein städtisches Erbbaurechtsgrundstück kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an das Erbbaurechtsmanagement unter
Telefon: 122-2308 / -2325 / -2344
Lübeck West ( St.Jürgen, Strecknitz, Blankensee, Wulfsdorf, Beidendorf, Krummesse, Kronsforde, Niederbüssau, Vorrade, Schiereichenkoppel, Oberbüssau, Niendorf/Moorgarten, Reecke, Genin, Moisling, Buntekuh, St.Lorenz Nord und Süd, Gr. Steinrade/Schönböcken, Falkenfeld/Vorwerk, Dornbreite)
Lübeck Ost ( Innenstadt, Marli/Brandenbaum, Eichholz, St.Gertrud, Karlshof, Israelsdorf, Gothmund, Schlutup, Kücknitz, Dänischburg, Siems, Herrenwyk, Dummersdorf, Roter Hahn, Pöppendorf, Ivendorf, Travemünde, Priwall, Brodten)
Wenn Sie ein städtisches Erbbaurechtsgrundstück kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an das Erbbaurechtsmanagement unter
Telefon: 122-2308 / -2325 / -2344
Ansprechpartner
Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck West
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: liegenschaften@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Stichwörter
Ankauf, Gebäude, Gebäudeankauf, Grundstücke, Grundstücksankauf, Grundstückserwerb, Lübeck, Nutzung, Stadt, Vergabe
Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck Ost
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: liegenschaften@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Formulare
Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke
Stichwörter
Ankauf, Gebäude, Gebäudeankauf, Grundstücke, Grundstücksankauf, Grundstückserwerb, Lübeck, Nutzung, Stadt, Vergabe
Hinweise (Besonderheiten)
Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gewerbegrundstücke, Liegenschaften