Mietspiegel erhalten und durchsehen
Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Beschreibung
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,
- ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
- ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
- ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen
- einfachen Mietspiegeln
- und qualifizierten Mietspiegeln.
Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.
Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.
Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.
Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,
- wo eine Wohnung liegt und
- wie groß,
- alt,
- energetisch saniert
- oder luxuriös ausgestattet sie ist.
Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:
- Doppelglasfenster,
- Strukturheizkörper oder
- Parkettboden.
Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.
Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.
Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Zuständigkeit
Der Kieler Mietspiegel bietet eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Unter dem nachfolgenden Link steht der aktuelle Mietspiegel zum Download zur Verfügung.
Zuständigkeit
Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Zuständigkeit
Wenn Sie Fragen zum Kieler Mietspiegel haben, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Wohnen und Grundsicherung.
Ansprechpartner
Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungswesen, Soziale Stadt und allgemeine Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
Anzahl: 90 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
Anzahl: 8 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: +49 431 901-62350
Telefon Festnetz: +49 431 901-2356
Telefon Festnetz: +49 431 901-2398
Telefon Festnetz: +49 431 901-2355
Telefon Festnetz: +49 431 901-2383
E-Mail: wohnungsvermittlung@kiel.de
Kontaktperson
Wohnungsmarkt, Wohnungswesen, Mietspiegel, Wohnraumförderung
Weitere Informationen
Nutzen Sie auch unsere E-Mail wohnungsvermittlung@kiel.de.
Voraussetzungen
Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Kosten
Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Zuständigkeit
Den Kieler Mietspiegel können Sie auch kostenlos als gedruckte Broschüre bei folgenden Stellen erhalten:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
Neues Rathaus, Zimmer D 408
Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
Tel.: 0431-9012394
- Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation
Rathaus, Plankammer, Zimmer 487
Fleethörn 9, 24103 Kiel
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln (diese Broschüre wird in Anpassung an die neue Rechts-/Verordnungslage überarbeitet)
- Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Informationen der Bundesregierung zur Mietspiegelreform
- Bundesgesetzblatt - Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG)
- Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.07.2024
Stichwörter
Wohnraum, ortsübliche Vergleichsmiete, Neuvertragsmiete, Vergleichsmiete, Nettokaltmiete, Wohnung, Mietpreis, Marktmiete, Mietenspiegel, einfacher Mietspiegel, Wohnungsmiete, Wohnungssuche, qualifizierter Mietspiegel, Miete, Wohnungsgröße, Mieterhöhung, Kappungsgrenze, Mietspiegel, Mietpreisbremse