Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
    • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

    • einfachen Mietspiegeln
    • und qualifizierten Mietspiegeln.

    Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

    Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

    Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

     Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

    • wo eine Wohnung liegt und
    • wie groß,
    • alt,
    • energetisch saniert
    • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

    Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

    • Doppelglasfenster,
    • Strukturheizkörper oder
    • Parkettboden.

    Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Zuständigkeit

    Der Kieler Mietspiegel bietet eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Unter dem nachfolgenden Link steht der aktuelle Mietspiegel zum Download zur Verfügung.

    Zuständigkeit

    Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Zuständigkeit

    Wenn Sie Fragen zum Kieler Mietspiegel haben, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Wohnen und Grundsicherung.

    Ansprechpartner

    Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungswesen, Soziale Stadt und allgemeine Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannplatz 5

    24103 Kiel

    D - Trakt, 4. Stock

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 90  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-62350

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2356

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2398

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2355

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2383

    E-Mail: wohnungsvermittlung@kiel.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Nutzen Sie auch unsere E-Mail wohnungsvermittlung@kiel.de.

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Zuständigkeit

    Den Kieler Mietspiegel können Sie auch kostenlos als gedruckte Broschüre bei folgenden Stellen erhalten:

    • Amt für Wohnen und Grundsicherung
      Neues Rathaus, Zimmer D 408
      Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
      Tel.: 0431-9012394

       
    • Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation
      Rathaus, Plankammer, Zimmer 487
      Fleethörn 9, 24103 Kiel
      Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Wohnraum, ortsübliche Vergleichsmiete, Neuvertragsmiete, Vergleichsmiete, Nettokaltmiete, Wohnung, Mietpreis, Marktmiete, Mietenspiegel, einfacher Mietspiegel, Wohnungsmiete, Wohnungssuche, qualifizierter Mietspiegel, Miete, Wohnungsgröße, Mieterhöhung, Kappungsgrenze, Mietspiegel, Mietpreisbremse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de