Gewalt gegen Kinder und Jugendliche melden / anzeigen
Gewalt gegenüber Kindern sollte umgehend beim Jugendamt oder, wenn unmittelbar Gefahr besteht, bei der Polizei gemeldet/angezeigt werden.
Beschreibung
Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.
Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für solche Dinge auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch und lassen Sie andere wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren können und wollen.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt, nehmen Sie bitte umgehend mit den Behörden Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.
Zuständigkeit
- An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
- an jede Polizeidienststelle, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht.
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adresse
Postanschrift
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Südeingang
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Kreis Stormarn - Fachdienst 21 - Soziale Dienste - 210 Geschäftszimmer Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
E-Mail: jugendamt@kreis-stormarn.de
Telefon Festnetz: 04531 160-1332
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Kontaktdaten zu Jugendämtern und Beratungsstellen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kindeswohlgefährdung, Kindswohl, Kindswohlgefährdung, Missbrauch, Kindeswohl