Kinder und Jugendliche in einer Not- und Konfliktlage Beratung

    Gewalt gegen Kinder und Jugendliche melden / anzeigen

    Gewalt gegenüber Kindern sollte umgehend beim Jugendamt oder, wenn unmittelbar Gefahr besteht, bei der Polizei gemeldet/angezeigt werden.

    Beschreibung

    Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.

    Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für solche Dinge auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch und lassen Sie andere wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren können und wollen.

    Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt, nehmen Sie bitte umgehend mit den Behörden Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.

    Zuständigkeit

    • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
    • an jede Polizeidienststelle, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht.

    Ansprechpartner

    Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-5416

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kontaktdaten zu Jugendämtern und Beratungsstellen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung  des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Missbrauch, Kindeswohl, Kindswohlgefährdung, Kindswohl, Kindeswohlgefährdung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de