Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

    Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Beschreibung

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

    Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:

    Verwarnungsgeld:
    Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.

    Bußgeld:
    Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.

    Hinweise für Segeberg: Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).

    Ausnahme:
    Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    21509 Glinde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Glinde, Markt
      Linien:
      • Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
      • S-Bahn: Reinbek
      • Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/ 

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Segeberg - Bußgeldstelle / Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldemar-von-Mohl-Straße 2

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9646

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 613 Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Elly-Heuss-Knapp-Straße 7

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Elly-Heuss-Knapp-Straße
      Linie:
      • Bus: 8102 und 8740

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Fax: 04531 160-1244

    Telefon Festnetz: 04531 160-1364

    E-Mail: bussgeldstelle@kreis-stormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    E-Roller, Falschparker, Schrottfahrzeuge Nicht angemeldete Fahrzeuge Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen, E-Scooter, Bussgeld, Graffiti, Fahrradfahrer, abgestellte Fahrräder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation