Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

    Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Beschreibung

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

    Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:

    Verwarnungsgeld:
    Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.

    Bußgeld:
    Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.

    Hinweise für Segeberg: Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).

    Ausnahme:
    Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Ordnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldemar-von-Mohl-Straße 2

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
    Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    E-Mail: Bussgeldstelle@segeberg.de

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9646(Für Verkehrsordnungswidrigkeiten)

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9177(Für Allgemeine Ordnungswidrigkeiten)

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 16.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Amt Boostedt-Rickling

    Adresse

    Hausanschrift

    Twiete 9

    24598 Boostedt

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr Boostedt, Di. außerdem 15.00-18.00 Uhr Rickling, Do. außerdem 15.00-18.00 Uhr Mittwoch keine Besuchszeit!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4393 9976-0

    Fax: +49 4393 9976-50

    E-Mail: info@amt-boostedt-rickling.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, Überweisung/Zahlschein, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Rechnung, Dauerauftrag

    Bankverbindung

    Amt Boostedt-Rickling

    Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

    IBAN: DE12 2305 1030 0000 7032 22

    BIC: NOLADEF1SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Amt Boostedt-Rickling

    Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

    IBAN: DE09 2139 0008 0002 5880 80

    BIC: GENODEF1NSH

    Bankinstitut: VR Bank zwischen den Meeren eG

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Merz, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    E-Roller, E-Scooter, Schrottfahrzeuge Nicht angemeldete Fahrzeuge Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen, Falschparker, Graffiti, Bussgeld, Fahrradfahrer, abgestellte Fahrräder

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

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