Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

    Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Beschreibung

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

    Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:

    Verwarnungsgeld:
    Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.

    Bußgeld:
    Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).

    Ausnahme:
    Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 7

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr.           08:30 - 12:00 Uhr und Do.               15:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 87-0

    Fax: +49 4621 87-335

    E-Mail: info@schleswig-flensburg.de

    Stichwörter

    Alkohol, Ampel, Ampeln, Anhörung, Auto, Blitzer, Bußgeld, Bußgeldbehörde, Bußgeldbescheid, Bußgelder, Bußgeldstelle, Bußgeldverfahren, Drogen, Fahrverbot, Fahrzeug, Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsüberwachung, Handys, Kontrolle, Lichtzeichen, Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeiten, OwI, Polizei, Punkte, Punkte Flensburg, Strafzettel, Unfall, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verkehr, Verkehrsaufsicht, Verkehrsbehörde, Verkehrsüberwachung, Verwarnung, Verwarnungen, Verwarnungsgeld, Verwarnungsgelder, Verwarnungsverfahren, Zeugen

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2022

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig

    Adresse

    Hausanschrift

    St. Jürgener Str. 49

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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    Technisch erstellt am 17.05.2022

    Technisch geändert am 10.12.2024

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 23

    24941 Flensburg

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 81150

    E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

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    Technisch erstellt am 04.11.2022

    Technisch geändert am 10.12.2024

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Amt Hürup - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 1

    24975 Hürup

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 4634 88-26

    Telefon Festnetz: +49 4634 88-0

    Telefon Festnetz: +49 4634 88-14

    E-Mail: ordnungsamt@amt-huerup.de

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    Technisch erstellt am 30.03.2010

    Technisch geändert am 10.02.2025

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Falschparker, E-Roller, Bussgeld, E-Scooter, Fahrradfahrer, abgestellte Fahrräder, Schrottfahrzeuge Nicht angemeldete Fahrzeuge Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen, Graffiti

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020