Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

    Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Beschreibung

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

    Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:

    Verwarnungsgeld:
    Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.

    Bußgeld:
    Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).

    Ausnahme:
    Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    24837 Schleswig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Im Erdgeschoss sind das Einwohnermeldeamt und das Standesamt barrierefrei erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das  Einwohnermeldeamt , das  Standesamt  und für  Gewerbeangelegenheiten  einen   Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere  Online-Terminvergabe  vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

    Kontakt

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    Technisch erstellt am 02.07.2021 (von: Webservice, Stadt Schleswig)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Brodersen, Manuela)

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 7

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr.           08:30 - 12:00 Uhr und Do.               15:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 87-0

    Fax: +49 4621 87-335

    E-Mail: info@schleswig-flensburg.de

    Stichwörter

    Alkohol, Ampel, Ampeln, Anhörung, Auto, Blitzer, Bußgeld, Bußgeldbehörde, Bußgeldbescheid, Bußgelder, Bußgeldstelle, Bußgeldverfahren, Drogen, Fahrverbot, Fahrzeug, Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsüberwachung, Handys, Kontrolle, Lichtzeichen, Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeiten, OwI, Polizei, Punkte, Punkte Flensburg, Strafzettel, Unfall, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verkehr, Verkehrsaufsicht, Verkehrsbehörde, Verkehrsüberwachung, Verwarnung, Verwarnungen, Verwarnungsgeld, Verwarnungsgelder, Verwarnungsverfahren, Zeugen

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    Technisch erstellt am 29.01.2022 (von: Webservice, Landkreis Schleswig-Flensburg)

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    Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig

    Adresse

    Hausanschrift

    St. Jürgener Str. 49

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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    Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Flensburg

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    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 23

    24941 Flensburg

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    Telefon Festnetz: 0461 81150

    E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

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    Technisch erstellt am 04.11.2022 (von: Carstens, Lissa)

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

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    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    E-Roller, E-Scooter, Schrottfahrzeuge Nicht angemeldete Fahrzeuge Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen, Falschparker, Graffiti, Bussgeld, Fahrradfahrer, abgestellte Fahrräder

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)