Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld
Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Beschreibung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:
Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.
Bußgeld:
Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).
Ausnahme:
Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Im Erdgeschoss sind das Einwohnermeldeamt und das Standesamt barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das  Einwohnermeldeamt , das  Standesamt  und für  Gewerbeangelegenheiten  einen   Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere  Online-Terminvergabe  vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr.           08:30 - 12:00 Uhr und Do.               15:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Alkohol, Ampel, Ampeln, Anhörung, Auto, Blitzer, Bußgeld, Bußgeldbehörde, Bußgeldbescheid, Bußgelder, Bußgeldstelle, Bußgeldverfahren, Drogen, Fahrverbot, Fahrzeug, Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsüberwachung, Handys, Kontrolle, Lichtzeichen, Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeiten, OwI, Polizei, Punkte, Punkte Flensburg, Strafzettel, Unfall, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verkehr, Verkehrsaufsicht, Verkehrsbehörde, Verkehrsüberwachung, Verwarnung, Verwarnungen, Verwarnungsgeld, Verwarnungsgelder, Verwarnungsverfahren, Zeugen
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Fax: +49 4621 87-337
Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Flensburg
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Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0461 81150
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
E-Roller, E-Scooter, Schrottfahrzeuge Nicht angemeldete Fahrzeuge Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen, Falschparker, Graffiti, Bussgeld, Fahrradfahrer, abgestellte Fahrräder