Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

    Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Beschreibung

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

    Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:

    Verwarnungsgeld:
    Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.

    Bußgeld:
    Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).

    Ausnahme:
    Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 67-445

    Fax: 04841 67-281

    E-Mail: bussgeldstelle@nordfriesland.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.3 Verkehr / Bußgelder - Bußgeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnweg 20-22

    25980 Sylt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPV - Bus - Haltestelle: "Bahnweg/Inselverwaltung"
      Linie:
      • Bus: Linie: 4

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04651 851-523

    Telefon Festnetz: 04651 851-522

    Fax: +49 4651 851-290

    E-Mail: bussgelder@gemeinde-sylt.de

    Internet

    Stichwörter

    Bußgeld, Bußgeldbehörde, Ruhender Verkehr, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Verwarngeld

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    E-Roller, Falschparker, Schrottfahrzeuge Nicht angemeldete Fahrzeuge Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen, E-Scooter, Bussgeld, Graffiti, Fahrradfahrer, abgestellte Fahrräder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de