Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld
Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Beschreibung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:
Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.
Bußgeld:
Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).
Ausnahme:
Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle
Adresse
Postanschrift
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Fax: +49 431 901-62077
E-Mail: Bussgeldstelle@kiel.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
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Mitarbeiter/in
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter/in
Bankverbindung
Stadtkasse Kiel - Az.: 10.1.2
Empfänger: Stadtkasse Kiel - Az.: 10.1.2
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
Hinweise für Kiel: Hinweise Servicecenter und Zahlungshinweise
Bei Zahlungen ist die Angabe des Aktenzeichens unerlässlich. Es wird empfohlen, den dem Bescheid beigefügten Überweisungsträger zu verwenden. bzw. die dort enthaltenen Angaben zu übernehmen (z. B. beim Onlinebanking). Zur Sicherheit sollten Sie auch das entsprechende Kfz-Kennzeichen angegeben, damit auch bei Zahlendrehern beim Aktenzeichen eine sichere Zuordnung der Zahlung erfolgen kann.
Bankverbindung:
Fördesparkasse, IBAN: DE 76 2105 0170 1001 8031 52; BIC: NOLADE21KIE
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Graffiti, E-Roller, Fahrradfahrer, abgestellte Fahrräder, Falschparker, Bussgeld, Schrottfahrzeuge Nicht angemeldete Fahrzeuge Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen, E-Scooter