Spielplätze
Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Beschreibung
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Trittau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir haben nach vorheriger Terminvereinbarung gern für Sie geöffnet. Bitte wenden Sie sich für einen Termin zunächst an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Was erledige ich wo". Das Meldeamt erreichen Sie zur telefonischen Terminvereinbarung am besten täglich in der Zeit von 9.00 - 10.00 Uhr oder schreiben Sie dem Meldeamt eine E-Mail an EMA@Trittau.de. So erreichen Sie uns: Gemeinde Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau Telefon: 04154-80790 (Zentrale) Telefax: 04154-807975 E-Mail: Info@Trittau.de
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Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kinderspielplatz, Kinderspielplätze