Spielplätze Instandhaltung

    Spielplätze

    Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
     

    Beschreibung

    Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

    Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.

    Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Eiderkanal - Der Amtsvorsteher

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 36

    24783 Osterrönfeld

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder Termine nach Absprache Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen

    Kontakt

    Fax: 04331 8471-71

    Telefon Festnetz: 04331 8471-0

    E-Mail: info@amt-eiderkanal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Kinderspielplätze, Kinderspielplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English