Spielplätze
Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Beschreibung
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Klimaschutz, Verkehr und Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
Linie:- Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 5866-701
Fax: 0431 5866-200
Telefon Festnetz: 0431 5866-211
Telefon Festnetz: 0431 5866-232
E-Mail: bauamt@kronshagen.de
Internet
Stichwörter
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Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kinderspielplätze, Kinderspielplatz