Spielplätze
Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Beschreibung
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Scharbeutz - Bauhof
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
!!! KEIN WERTSTOFFHOF !!!
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten wie angegeben, darüber hinaus nach telefonischer Absprache Montag: von 07:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 07:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 07:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: von 07:00 bis 16:00 Uhr Freitag: von 07:00 bis 12:00 Uhr Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 04503 7709-630
Telefon mobil: 0151 14860904
Fax: 04503 7709-99630
E-Mail: bauhof@gemeinde-scharbeutz.de
Kontaktperson
Herr Rainer Dohms
Telefon Festnetz: 04503 7709-630
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kinderspielplätze, Kinderspielplatz