Spielplätze
Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Beschreibung
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Hohe Elbgeest
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9.00 - 12.00 14.00 - 18.00 Uhr Di 9.00 - 12.00 Uhr Mi geschlossen Do 7.00 - 12.00 Uhr Fr 9.00 - 12.00 Uhr* * Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen! Nach vorheriger Terminvereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich
Kontakt
Telefon Festnetz: 04104 990-0
E-Mail: poststelle@amt-hohe-elbgeest.de
Kontaktperson
Herr Klammroth (Tiefbau)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kinderspielplatz, Kinderspielplätze