Spielplätze Instandhaltung

    Spielplätze

    Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
     

    Beschreibung

    Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

    Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.

    Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 1

    23909 Ratzeburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang / Bürgerbüro Mo. - Mi. 8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Do. 8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr Fr. 8:00 - 12:00 Uhr alle anderen Ämter: Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 16:00 Uhr Hinweis (nach 16:00 Uhr nur mit Terminreservierung)

    Kontakt

    Fax: 04541 8000-9000

    Telefon Festnetz: 04541 8000-166

    E-Mail: fd-tiefbau@ratzeburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Kinderspielplätze, Kinderspielplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de