Spielplätze
Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Beschreibung
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Flensburg - Kinder- und Jugendbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
24931 Flensburg
Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-17.30 Uhr Freitag: 8.00-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Stichwörter
Ferienpass
Technisches Betriebszentrum
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kundenzentrum Montag - Donerstag 07:30 - 16:30 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
TBZ
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kinderspielplatz, Kinderspielplätze