Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Familienferienerholung: Förderung

    Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.

    Beschreibung

    Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

    • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
    • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

    an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.

    Zuständigkeit

    An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - 5.53.3 Sozialraum Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Norderende 2

    25821 Breklum

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch Termine nach Vereinbarung! Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04671 9192-121

    E-Mail: jugendamt@nordfriesland.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Verdienstnachweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Familienerholung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English