Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt

    Die Trinkwasserversorgung  erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.

    Zuständigkeit

    • An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
    • Stadtwerke,
    • kommunalen Betriebe oder
    • privat-rechtliche Gesellschaften.

    Hinweise für Großhansdorf: Trinkwasser

    Die Wasser- und Abwasserversorgung in der Gemeinde Großhansdorf erfolgt über die Hamburger Wasserwerke (HWW).

    Hamburg Wasser
    Servicecenter 040 / 7888 2222
    info@hamburgwasser.de

    Abwässer werden zentral über das Oberflächen- und Schmutzwassernetz der Hamburger Stadtentwässerung entsorgt.
    Notrufnummer Abwasser 040 / 7888 33333
    (24-Stunden Notrufnummer der Hamburger Stadtentwässerung) Informationen zur Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung durch Hamburg Wasser.

    In den Außengebieten gibt es keine Abwasserleitungen. Auf diesen Grundstücken muss Schmutzwasser dezentral über abflusslose Sammelgruben oder Kleinkläranlagen entsorgt werden. Zuständig für die Abfuhr ist die Gemeinde Großhansdorf, die sich hierfür eines Unternehmens bedient.

    Ansprechpartner

    Für Großhansdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Wasseranschluss, Trinkwasser, Oberflächenwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English