Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.
Zuständigkeit
- An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
- Stadtwerke,
- kommunalen Betriebe oder
- privat-rechtliche Gesellschaften.
Ansprechpartner
Amt Kropp-Stapelholm
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
Linien:- Bus: 676
- Bus: 678
- Bus: 680
- Bus: 725
- Bus: 677
- Bus: 774
- Bus: 726
- Bus: 681
- Bus: 772
- Bus: 771
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Kropp
Empfänger: Gemeindekasse Kropp
IBAN: DE32 2175 0000 0040 0119 51
BIC: NOLADE21NOS
Bankinstitut: Nord-Ostesee-Sparkasse
Fachbereich Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung Mo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung Mittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: steueramt@amt-geltingerbucht.de
Kontaktperson
Herr Bodo Greggersen
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Trinkwasser, Oberflächenwasser, Wasseranschluss