Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt

    Die Trinkwasserversorgung  erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.

    Zuständigkeit

    • An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
    • Stadtwerke,
    • kommunalen Betriebe oder
    • privat-rechtliche Gesellschaften.

    Ansprechpartner

    Wasserversorgungsverein Aukamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Aukamp 35

    24794 Bünsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4356 995662

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasserversorgungsverein Wühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Wühren 31

    24794 Bünsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4356 986930

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasserversorgungsverein Unterdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Dörpstraat 35a

    24794 Bünsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4356 1649

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Trinkwasser, Oberflächenwasser, Wasseranschluss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de