Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.
Zuständigkeit
- An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
- Stadtwerke,
- kommunalen Betriebe oder
- privat-rechtliche Gesellschaften.
Ansprechpartner
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Hauschildt
Telefon Festnetz: +49 4392 401313
E-Mail: hauschildt@amt-nortorfer-land.de
Frau Carina Glöckner
Telefon Festnetz: +49 4392 401235
E-Mail: gloeckner@amt-nortorfer-land.de
Frau Agnes Doktor-Stahl
Telefon Festnetz: +49 4392 401205
Frau Catharina Fieber-Timm
Telefon Festnetz: +49 4392 401237
Internet
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Hinweise für Gnutz: Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
die Rechtsgrundlagen stehen in den Satzungen zur Wasserversorgung, zu finden unter der jeweiligen Gemeinde unter Ortsrecht
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wasseranschluss, Trinkwasser, Oberflächenwasser
Metainformation
- Ursprungsportal: Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
- Ursprungsportal: Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt in Bokel (Rendsburg-Eckernförde)
- Ursprungsportal: Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt in Dätgen
- Ursprungsportal: Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt in Schülp b. Nortorf
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