Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt

    Die Trinkwasserversorgung  erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.

    Zuständigkeit

    • An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
    • Stadtwerke,
    • kommunalen Betriebe oder
    • privat-rechtliche Gesellschaften.

    Ansprechpartner

    Fachteam 3.2 Abgaben und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Rendsburger Straße 42

    24787 Fockbek

    Nebengebäude Bahnhofstraße 2

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Schützenhaus
      Linien:
      • Bus: Linie 3
      • Bus: Linie 2
      • Bus: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04331 6677-935

    Telefon Festnetz: 04331 6677-35

    E-Mail: steueramt@fockbek.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat
    Wasseranschluss - Antrag für die Gemeinde Fockbek
    Wasseranschluss - Antrag für die Gemeinde Rickert
    Bauwasseranschluss - Antrag für die Gemeinde Fockbek
    Bauwasseranschluss - Antrag für die Gemeinde Rickert

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Wasseranschluss, Trinkwasser, Oberflächenwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de