Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt

    Die Trinkwasserversorgung  erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.

    Zuständigkeit

    • An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
    • Stadtwerke,
    • kommunalen Betriebe oder
    • privat-rechtliche Gesellschaften.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kronshagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 7

    24119 Kronshagen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
      Linie:
      • Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5866-0

    Fax: +49 431 5866-200

    E-Mail: info@kronshagen.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Gemeinde Kronshagen

    Empfänger: Gemeinde Kronshagen

    IBAN: DE70 2105 0170 0000 6100 97

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Fördesparkasse Kiel

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Rathaus, Verwaltung

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Oberflächenwasser, Trinkwasser, Wasseranschluss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English