• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Trinkwassergebühr Festsetzung

Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt

Die Trinkwasserversorgung  erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Beschreibung

Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.

Zuständigkeit

  • An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
  • Stadtwerke,
  • kommunalen Betriebe oder
  • privat-rechtliche Gesellschaften.

Ansprechpartner

Amt Preetz-Land

Adresse

Hausanschrift

Am Berg 2

24211 Schellhorn

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Erweiterte Sprechzeiten (Team für Bürgerdienste): Dienstag: morgens ab 07.00 Uhr Donnerstag: abends bis 19.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4342 8866-6

Fax: +49 4342 8866-09

E-Mail: info@amtpreetzland.de

Version

Technisch erstellt am 14.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

  • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Trinkwasser, Wasseranschluss, Oberflächenwasser

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020