Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.
Zuständigkeit
- An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
- Stadtwerke,
- kommunalen Betriebe oder
- privat-rechtliche Gesellschaften.
Ansprechpartner
Stadt Schwentinental - Amt III Stadtentwicklung, Bauwesen und Umweltangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle "Timmsbrook"
Linie:- Bus: Linien 302, 303, 310, 315
- Haltestelle: Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
Linie:- Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315
- Haltestelle: Bahnhof Raisdorf
Linie:- Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)
- Haltestelle: Haltestelle "Stadtverwaltung"
Linie:- Bus: Linien 300, 303
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1152
24221 Schwentinental
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Conrad (Amtsleiterin Stadtentwicklung, Bauwesen und Umweltangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-217
Frau Petra Finkeldey
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-220
Herr Jens Iwersen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-259
Herr Moritz Piegsa
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-215
Frau Petra Pöhlmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-252
Herr André Schleemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-216
Herr Michael Schröter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-257
Frau Katharina Sommer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-249
Herr Klaus Uhde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-218
Internet
Bankverbindung
Stadt Schwentinental
Empfänger: Stadt Schwentinental
IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Trinkwasser, Oberflächenwasser, Wasseranschluss