Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt

    Die Trinkwasserversorgung  erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.

    Zuständigkeit

    • An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
    • Stadtwerke,
    • kommunalen Betriebe oder
    • privat-rechtliche Gesellschaften.

    Ansprechpartner

    Amt Mittleres Nordfriesland

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Storm-Straße 2

    25821 Bredstedt

    Gebühren können bar oder EC-Karte gezahlt werden. Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie beim Hintereingang. In Bredstedt befinden sich zwei Fotogeschäfte. Auf dem Parkplatz des Amtes stehen E-Ladestationen für Autos, die Ladekarte kann man während der Öffnungszeiten im Bürgerservice ausleihen. Näheres vor Ort.

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ostseite des Amtsgebäudes
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4671 9192-0

    Fax: +49 4671 9192-93

    E-Mail: info@amnf.de

    Kontaktperson

    • Backoffice 1

      Telefon Festnetz: 04671 919290

    • Backoffice 2

      Telefon Festnetz: 04671 919239(Birgit Hems)

    • Backoffice Sozialzentrum

      Telefon Festnetz: 04671 9192112(Frau Sonja Marx)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Wasseranschluss, Trinkwasser, Oberflächenwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de