Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.
Zuständigkeit
- An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
- Stadtwerke,
- kommunalen Betriebe oder
- privat-rechtliche Gesellschaften.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 4.1 Umwelt, Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz P 5 - Stephanstraße 12D
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz P 8 Andreas-Nielsen-Straße 3
Gebühren: ja
ÖPV - Bus - Haltestelle: "Alte Post"
Bus: Linie: 3a
Bus: Linie 1
Bus: Linie: 4
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag                        08:00 - 12:30 Uhr Montag + Donnerstag                14:00 - 17:00 Uhr Da die Inselverwaltung derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich für Sie da ist, wird gebeten, mit den Mitarbeitern unter den angegebenen Rufnummern telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04651 851410
E-Mail: peer.knuth@gemeinde-sylt.de
Internet
Stichwörter
Baum fällen, Baum kappen, Baum- und Strauchschnitt, Baumbestand, Baumfällung, Baumfällungen, Baumschnitt, Baumschutz, Baumschutzsatzung, Baumschutzverordnung, Biotop-und Landschaftsschutz, Landschaftsentwicklung, Landschaftsplanung, Landschaftsschutz, Natur, Natur, Umwelt, Naturschutz, Naturschutzbehörde, Pflege der Landschaft
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Oberflächenwasser, Wasseranschluss, Trinkwasser