Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtungsstörung melden

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.

    Ansprechpartner

    Amt 4 - Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlmarkt 25

    25554 Wilster

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4823 9482-0

    E-Mail: amt@wilstermarsch.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    defekte Straßenbeleuchtung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de