Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
Ansprechpartner
Amt Bornhöved - SG 4.2: Hoch- und Tiefbau, Vergabestelle VOB
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten Mo. 13.30 - 17.30 Uhr Mi., Do. und Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sonderöffnungszeiten für Eheschließungen   Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich: Mo. bis Fr.  09.00 – 12.00 Uhr Mo. bis Do. 14.00 – 16.30 Uhr   Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
defekte Straßenbeleuchtung