Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Mo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Mittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Mo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Mittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauamt@amt-geltingerbucht.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
defekte Straßenbeleuchtung