Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
Ansprechpartner
Stadt Kappeln - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: in direkter Nähe zum Haupteingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: ausreichend Parkfläche vorhanden
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4642 183-48
E-Mail: bauamt@stadt-kappeln.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
defekte Straßenbeleuchtung