Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtungsstörung melden

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.

    Ansprechpartner

    Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Inspektor-Weimar-Weg 17

    24239 Achterwehr

    Öffnungszeiten

    Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2010

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    defekte Straßenbeleuchtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020