Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauordnungsamt@amt-achterwehr.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
defekte Straßenbeleuchtung