Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
Ansprechpartner
Kommunale Dienste Oldenburg in Holstein
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Gebäude
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kommunale Dienste Oldenburg
Empfänger: Kommunale Dienste Oldenburg
IBAN: DE59 2135 2240 0034 0071 95
BIC: NOLADE21HOL
Bankinstitut: Sparkasse Holstein
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
defekte Straßenbeleuchtung