Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
Ansprechpartner
Amt Schwarzenbek-Land
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag: -geschlossen-
Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Termine nach vorheriger Terminvereinbarung.
Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
defekte Straßenbeleuchtung