Sperrzeit Aufhebung
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Reinbek - Öffentliche Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten, Verkehrsaufsicht, Feuerwehren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für einen Besuch im Rathaus ist ein Termin zwingend notwendig. Einen Termin können Sie online unterreinbek.de/termine vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kolobunga
Postanschrift
Hamburger-Straße 5-7
21465 Reinbek
Telefon Festnetz: 040 72750-246
E-Mail: stadtentwicklung@reinbek.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein