Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Beschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Oldesloe - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 5

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hagenstraße
      Anzahl: 83  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle
      Linie:
      • Bus: Hagenstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag von 8-12 Uhr Donnerstag von 14.30-17 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4531 504-900

    Telefon Festnetz: +49 4531 504-340

    E-Mail: ordnungsamt@badoldesloe.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English