Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Itzstedt: Spezielle Hinweise für Amt Itzstedt
Um den für Ihre Gemeinde zuständigen Ansprechpartner herauszufinden klicken Sie bitte auf die angegebenen Mitarbeiter.
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB III: Bürgerservice - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache!  Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des  Einwohnermeldeamtes : Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:00 Uhr                           14:00 bis 17:30 Uhr Freitag             08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt  (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten) : Montag            09:00 bis 12:00 Uhr                           13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere  Online-Terminbuchung .
Kontakt
Kontaktperson
Frau L. Finsterwalder
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-325
E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de
Frau M. Jakubassa
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de
Telefon Festnetz: 04535 509-323
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein