Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Henstedt-Ulzburg
Linien:- Bus: 196, 293, 616, 6541, 7141
- Regionalbahn: A1, A2, A3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: +49 4193 963-190
Telefon Festnetz: +49 4193 963-0(Sprechzeiten siehe Öffnungszeiten)
E-Mail: ordnung@henstedt-ulzburg.de
Kontaktperson
Frau Kröger
Telefon Festnetz: +49 4193 963-311
E-Mail: ordnung@henstedt-ulzburg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein