Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Beschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    24558 Henstedt-Ulzburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathausplatz
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathausplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hamburger Straße
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hamburger Straße
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Henstedt-Ulzburg
      Linien:
      • Bus: 196, 293, 616, 6541, 7141
      • Regionalbahn: A1, A2, A3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4193 963-190

    Telefon Festnetz: +49 4193 963-0(Sprechzeiten siehe Öffnungszeiten)

    E-Mail: ordnung@henstedt-ulzburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de