Sperrzeit Aufhebung
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Arensharde - Fachbereich Bürgerservice & Öffentliche Sicherheit - Sachgebiet Allg. Ordnungswesen, Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Diverse
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04626 96-14
Telefon Festnetz: 04626 96-10
Fax: 04626 96-96
E-Mail: ordnungsamt@amt-arensharde.de
Kontaktperson
Herr Christoph Tams
Frau Britta Paul
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein